Kindergeld 2026 – Höhe, Auszahlungstermine und Rechner

Kindergeld-Rechner 2026
Kindergeld je Kind, eure Auszahlungstermine und der Vergleich mit dem Kinderfreibetrag.
Kindergeld-Rechner 2026
schnuller.de · berechnet am 25.10.2026
Beispiel
So sieht euer Ergebnis aus – Beispielwerte: ein Kind, geboren am 20. Mai 2026, zu versteuerndes Einkommen 50.000 €. Tragt eure Angaben ein.
Das Kindergeld ist für euch günstiger; das Finanzamt prüft das automatisch.
Vergleich nach § 31 EStG mit dem Tarif 2026, ganzjährig gerechnet, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (dort zählen die Freibeträge ohnehin).
Kindergeld 2026: 259,00 € je Kind und Monat, vom Geburtsmonat bis zu dem Monat, in dem das Kind 18 wird (in Ausbildung bis 25). Orientierung ohne Gewähr – es entscheidet die Familienkasse.
Allgemeine Information – ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung.
Tragt die Geburtstage eurer Kinder, euer zu versteuerndes Einkommen und die letzte Ziffer eurer Kindergeldnummer ein – der Rechner berechnet den Monats- und Jahresbetrag, den Vergleich mit dem Kinderfreibetrag und die nächsten sechs Auszahlungstermine.
So funktioniert der Rechner für Kindergeld 2026
Der Rechner startet mit dem Betrag, den der Gesetzgeber für 2026 festgelegt hat: 259 Euro monatlich für jedes anspruchsberechtigte Kind1, 3. Ob ein Kind das erste oder das fünfte ist, ändert an der Höhe nichts2.
Für die Monate zählt der Rechner ab dem Geburtsmonat. Der Anspruch reicht bis zu dem Monat, zu dessen Beginn das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat1, 4. Setzt ihr bei einem Kind den Haken für Schule, Ausbildung oder Studium, verlängert sich die Zählung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres1, 3.
Gesetzliche Grundlagen sind § 66 Abs. 1 EStG und § 6 BKGG für die Höhe sowie § 32 Abs. 3 und 4 EStG für die Dauer des Anspruchs. Für den Steuervergleich zieht der Rechner die Freibeträge für Kinder 2026 heran: 3.414 Euro Kinderfreibetrag und 1.464 Euro BEA-Freibetrag je Elternteil, bei Zusammenveranlagung also 9.756 Euro je Kind. Aus dem zu versteuernden Einkommen und dem Tarif 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 Euro ergibt sich die Steuerersparnis. Ist sie höher als das Kindergeld eines Jahres, gewinnt der Freibetrag, sonst bleibt es beim Kindergeld. Diesen Vergleich nimmt das Finanzamt nach eurer Steuererklärung automatisch vor3.
Die Auszahlungstermine leitet der Rechner aus der letzten Ziffer eurer Kindergeldnummer ab: Die Endziffer 0 steht für den Monatsanfang, die Endziffer 9 für das Monatsende3. Überwiesen wird monatlich auf ein Konto3, 5.
Beispielrechnung
Ein Kind, geboren am 20. Mai 2026, Kindergeldnummer mit der Endziffer 0, zu versteuerndes Einkommen 50.000 Euro, zusammen veranlagt:
| Ergebnis | Betrag |
|---|---|
| Kindergeld 2026 (8 Monate × 259 Euro) | 2.072,00 Euro |
| Kindergeld bei ganzjährigem Anspruch (12 × 259 Euro) | 3.108,00 Euro |
| Steuerersparnis durch die Freibeträge für Kinder | 2.498,00 Euro |
| Nächste Auszahlungstermine bei Endziffer 0 | 5. Oktober 2026, 4. November 2026, 3. Dezember 2026 |
| Einkommensteuer 2026 (Splitting) bei 50.000 Euro | 5.700,00 Euro |
Vom Geburtsmonat Mai bis Dezember 2026 sind es acht Monate: 8 × 259 Euro = 2.072,00 Euro1, 2. Für ein volles Jahr rechnet der Rechner mit 12 × 259 Euro = 3.108,00 Euro.
Bei 50.000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt die Steuerersparnis durch die Freibeträge mit 2.498,00 Euro unter dem Kindergeld eines Jahres; günstiger ist damit das Kindergeld. Bei 200.000 Euro dreht sich das Bild: Dann beträgt die Ersparnis 4.098,00 Euro und liegt um 990,00 Euro über dem Kindergeld.
Welche der beiden Varianten am Ende zählt, prüft das Finanzamt nach der Steuererklärung automatisch in der Günstigerprüfung3.
Hinweise und Grenzen
Der Rechner ist eine Orientierung, kein Bescheid. Er unterstellt, dass der Anspruch durchgehend besteht, und bildet Sonderfälle nicht ab: Auslandsaufenthalte, eine Erwerbstätigkeit des Kindes von mehr als 20 Stunden pro Woche nach der ersten Ausbildung oder Leistungen, die Kindergeld ausschließen1, 3.
Im Steuervergleich bleiben Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer außen vor; auf sie wirken sich die Freibeträge ohnehin nicht aus. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Auszahlungstag gibt es nicht – Wochenenden und Feiertage verschieben den Eingang. Über die konkreten Termine entscheidet die Familienkasse.
Das Kindergeld wird nur für sechs Monate rückwirkend gezahlt, gerechnet ab dem Eingang des Antrags bei der Familienkasse2, 4, 9. Zu Unrecht erhaltenes Kindergeld fordert die Familienkasse zurück; Änderungen, die den Anspruch betreffen, müsst ihr unverzüglich mitteilen3, 4.
Ein Kind wird nur berücksichtigt, wenn es identifiziert werden kann – dafür sorgt die steuerliche Identifikationsnummer3.
Stand: Oktober 2026. Beträge und Auszahlungstermine werden jährlich zum 1. Januar angepasst.
Kindergeld-Auszahlung 2026
Für die Auszahlung Kindergeld 2026 ist die Familienkasse zuständig; das Finanzamt prüft nur, ob die Freibeträge für euch günstiger sind3.
Das Geld kommt monatlich und unbar auf ein Konto, das ihr schon bei der Beantragung angeben müsst. Eine Aufteilung des Kindergeldes für ein Kind auf mehrere Konten ist nicht möglich3.
Für ein Kind kann immer nur eine Person das Kindergeld erhalten3, 4. Lebt das Kind im Haushalt beider Eltern, legt ihr untereinander fest, wer es bekommt; lebt es bei einem Elternteil, erhält dieser das Kindergeld1, 3.
Zahlt der berechtigte Elternteil dem Kind keinen oder nur einen geringen Unterhalt, kann die Familienkasse das Kindergeld an das Kind selbst überweisen. Dieser Weg heißt Abzweigung3, 4.
Auf dem Kontoauszug erkennt ihr den überwiesenen Betrag, eure Kindergeldnummer und in der Regel auch den Zeitraum, für den das Geld bestimmt ist3.
Kindergeld-Auszahlungstermine 2026
Die Termine folgen einem festen Muster: Maßgeblich ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer3, 5. Bei der Endziffer 0 liegt der Termin am Monatsanfang, bei der Endziffer 9 gegen Monatsende3.
Die Familienkasse veröffentlicht die aktuellen Überweisungstermine. Der Rechner oben nutzt den veröffentlichten Zeitraum von Oktober 2026 bis Dezember 2027 und zeigt daraus die nächsten sechs Termine zu eurer Endziffer.

Vorgeschrieben ist nur, dass die Zahlung im Laufe des Monats erfolgt, für den der Anspruch besteht5. Einen Anspruch auf einen bestimmten Auszahlungstag gibt es deshalb nicht; Wochenenden und Feiertage verschieben den Eingang.
Bleibt eine erwartete Zahlung aus, haltet bei der Nachfrage bei der Familienkasse eure Kindergeldnummer bereit3.
Kindergeld ab 2026
Zum 1. Januar 2026 ist das Kindergeld von 255 auf 259 Euro gestiegen, also um 4 Euro je Kind und Monat2. Seit 2023 spielt die Zahl der Kinder für die Höhe keine Rolle mehr2.
Für die folgenden Jahre ist eine weitere Erhöhung vorgesehen: Ab Januar 2027 sollen es 267 Euro je Kind sein, ab 2028 dann 272 Euro5. Beschlossen ist das noch nicht5.
Auch beim Verfahren ändert sich etwas. Seit 2024 bekommen Eltern nach der Geburt ein Schreiben mit einem vorausgefüllten Kindergeldantrag4. Ab Frühjahr 2027 soll die Auszahlung schrittweise ohne Antrag laufen: zunächst für weitere Kinder, wenn für ein Geschwisterkind bereits Kindergeld gezahlt wird, ab Ende 2027 auch für das erste Kind, wenn mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt und arbeitet und die Familienkasse eine IBAN kennt4, 5.
Für Kinder, die wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes keine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen können, gelten übrigens die Regeln für Kinder in Ausbildung1.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin begrüßt einen einfachen, unbürokratischen Zugang zu familienpolitischen Leistungen und eine auskömmliche finanzielle Absicherung von Kindern10.
Kindergeld-Rechner
Der Rechner nimmt bis zu acht Kinder auf und zählt für jedes Kind die Monate, in denen der Anspruch besteht. Hakt ihr Schule, Ausbildung oder Studium an, rechnet er bis zum 25. Geburtstag weiter1, 4.
Was er nicht leistet: Er prüft nicht, ob im Einzelfall ein Anspruch besteht. Sonderregeln für Familien im Ausland, für Kinder mit Behinderung oder für eine Erwerbstätigkeit über 20 Stunden pro Woche bildet er nicht ab – dort entscheidet die Familienkasse1, 4. Den Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen rechnet er ebenfalls nicht mit; der wird zusätzlich zum Kindergeld gesondert beantragt4, 9.
Damit ist der Kindergeld-Rechner eine Orientierung für die eigene Planung – kein Bescheid und keine Einzelfallprüfung.
Rund um die Geburt und die ersten Jahre gibt es weitere Rechner: den Elterngeld-Rechner für die Monate nach der Geburt9, den Elternzeit-Rechner für die Auszeit und den Unterhaltsrechner für den Kindesunterhalt. Beim Unterhalt wird das Kindergeld angerechnet und mindert in aller Regel den Zahlbetrag5, 8. Den Überblick behaltet ihr mit Rechner für Familien.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld-Rechner
Kindergeld fließt monatlich, der Kinderfreibetrag wirkt erst bei der Steuererklärung. Das Finanzamt verrechnet das ausgezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil aus den Freibeträgen; beides zusammen gibt es also nicht5.
Für 2026 stehen je Kind 3.414 Euro Kinderfreibetrag und 1.464 Euro BEA-Freibetrag, bei Zusammenveranlagung also 9.756 Euro. Wie viel Steuer das spart, hängt vom Einkommen ab: Der Rechner nutzt den Tarif 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 Euro.

Die Günstigerprüfung ist keine Wahl, die ihr treffen müsst. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für euch besser ist, und berücksichtigt den höheren Steuervorteil3, 4. Bis dahin läuft die monatliche Zahlung ganz normal weiter, der Vergleich fällt erst nach der Steuererklärung an5.
Wichtig für die Einordnung: Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag sind drei verschiedene Leistungen mit jeweils eigenen Regeln5.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Wann kommt das Kindergeld 2026?
Was ist das Kindergeld?
Wer bekommt Kindergeld?
Für welche Kinder gibt es Kindergeld?
Quellen
- Kindergeld · abgerufen am 11.10.2026
- Kindergeld 2026: Fragen und Antworten · Stand 02.09.2026
- kg2 merkblattkindergeld ba015394 · Stand 07/2026
- Kindergeld > Anspruch · abgerufen am 11.10.2026
- Kindergeld 2026 · Stand 03.09.2026
- Worauf Familien Anspruch haben · abgerufen am 10.10.2026
- Wenn Ihr Kind eine Beeinträchtigung oder chronische Krankheit hat · abgerufen am 10.10.2026
- Wenn Sie alleinerziehend sind oder sein werden · abgerufen am 10.10.2026
- Finanzielle Unterstützung rund um Schwangerschaft und Geburt · Stand 18.08.2025
- DGKJ zum Weltkindertag 2026 · abgerufen am 11.10.2026
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