Elternzeit-Rechner – einfach online berechnen

Elternzeit-Rechner
Zeitraum, Anmeldefrist beim Arbeitgeber, Kündigungsschutz und Urlaub.
Elternzeit-Rechner
schnuller.de · berechnet am 25.10.2026
Beispiel
So sieht euer Ergebnis aus – Beispielwerte: Geburt am 15. März 2027, 30 Tage Jahresurlaub. Tragt eure Angaben ein.
Gekürzt wird nur, wenn der Arbeitgeber es erklärt – um ein Zwölftel je vollem Kalendermonat Elternzeit.
Die Schutzfrist nach der Geburt zählt bei der Mutter zur Elternzeit bis zum 3. Geburtstag.
Bei der Anmeldung für die ersten drei Jahre legt ihr fest, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren ihr Elternzeit nehmt. Orientierung ohne Gewähr.
Allgemeine Information – ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung.
Gebt den Geburtstag oder den errechneten Termin eures Kindes ein, wählt Mutter oder Vater beziehungsweise Partner:in und legt Beginn und Dauer der Elternzeit fest. Der Elternzeit-Rechner zeigt dann Zeitraum und Monate, die Anmeldefrist, den frühesten Beginn des Kündigungsschutzes, das späteste Ende und die Urlaubskürzung je Urlaubsjahr.
So funktioniert der Elternzeit-Rechner
Zeitrahmen im Kalender
Der Rechner arbeitet mit drei Angaben: Geburtstag des Kindes, Beginn der Elternzeit und Dauer. Aus dem Geburtstag ergeben sich die gesetzlichen Grenzen. Elternzeit ist bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes möglich, je Elternteil insgesamt höchstens drei Jahre1, 3. Bis zu 24 Monate davon lassen sich auf den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem Tag vor dem achten Geburtstag übertragen1, 2. Wer in einem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis steht, hat Anspruch auf diese unbezahlte Freistellung; als Ausgleich können Elterngeld oder Mutterschaftsgeld gezahlt werden1.
Die Elternzeit muss nicht sofort beginnen: Ein späterer Einstieg ist möglich, und Vater und Mutter müssen sie nicht gemeinsam nehmen1. Wer nur 1 Jahr Elternzeit nimmt, trägt als Dauer 12 Monate ein; der Rechner zeigt dann das Ende ein Jahr nach Beginn. Auch kurze Blöcke sind möglich, denn Elternzeit lässt sich für einzelne Monate, Wochen oder Tage beantragen1, 3.
Mutter, Vater und Partner:in
Für Mütter beginnt die Elternzeit frühestens 8 Wochen nach der Geburt, also im Anschluss an den Mutterschutz; Väter und Partner:innen können ab dem Geburtstag des Kindes einsteigen1, 3. Der Elternzeit-Rechner für den Vater rechnet entsprechend mit der Geburt als frühestem Beginn. Für Mütter setzt der Rechner den Tag nach dem Mutterschutz an, weil die Schutzfrist nach der Geburt auf die drei Jahre angerechnet wird – 8 Wochen, bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt oder auf Antrag nach der Geburt eines Kindes mit Beeinträchtigung 12 Wochen3, 7.
Die Mutterschutzfristen rund um die Geburt ordnet der Mutterschutz-Rechner ein. Wer die Rückkehr in den Beruf plant, sollte das frühzeitig mit dem Arbeitgeber besprechen5.
Anmeldung und Fristen
Die Elternzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden. Bis zum dritten Geburtstag gilt: spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn, für Zeiträume zwischen dem dritten und achten Geburtstag 13 Wochen vorher2. Für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren sind, reicht dafür die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail2. Mütter, die direkt nach dem Mutterschutz einsteigen, melden die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes an1, 7.
Bei der Anmeldung legt ihr fest, für welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Jahre ihr Elternzeit nehmen wollt7. Je Elternteil sind bis zu drei Abschnitte möglich1, 2. Den dritten Abschnitt kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er ausschließlich zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegt1, 2.
Kündigungsschutz, Urlaub und Geld
Der Kündigungsschutz beginnt frühestens 8 Wochen vor einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag, für spätere Zeiträume frühestens 14 Wochen vorher2, 7. Während der Elternzeit dürft ihr bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten2, 5; nach dem Ende habt ihr Anspruch auf den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz2, 5.
Beim Urlaub zählt der Rechner, wie viele volle Kalendermonate der Elternzeit in ein Urlaubsjahr fallen. Je vollem Kalendermonat kann der Arbeitgeber den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen8. Arbeitet ihr während der Elternzeit beim selben Arbeitgeber in Teilzeit, bleibt der Urlaub ungekürzt. Ob 2, 12, 14 oder 24 Monate oder drei Jahre: Die Dauer wählt ihr, die Monatszahl und das Ende rechnet der Rechner aus.
Plant die Zeit gern entlang der Lebensmonate eures Kindes: Elterngeld wird für Lebensmonate gezahlt, nicht nach Kalendermonaten4. Der erste Lebensmonat reicht vom Geburtstag bis zum Tag vor dem Geburtstag im Folgemonat4. Zeiten der Kindererziehung zählen in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherungspflicht, die Beiträge zahlt der Bund; bei Geburten ab 1992 umfasst die Kindererziehungszeit drei Jahre, bei Geburten vor 1992 sind es 30 Monate8.
Beispielrechnung
Ein durchgerechnetes Beispiel mit den Eingaben aus dem Rechner:
- Geburt des Kindes: 15. März 2027
- Mutter, Beginn 11. Mai 2027 (nach dem Mutterschutz), Dauer 12 Monate
- Jahresurlaub: 30 Tage

Ergebnis: Die Elternzeit läuft vom 11. Mai 2027 bis 10. Mai 2028. Anmelden müsst ihr sie spätestens am 23. März 2027 (Dienstag); der Kündigungsschutz greift frühestens ab 16. März 2027. Elternzeit wäre bis 14. März 2030 möglich, also bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes.
Beim Urlaub fallen in 2027 sieben volle Kalendermonate Elternzeit (Juni bis Dezember): 30 Tage geteilt durch 12 mal 7 ergibt 17,5 Tage Kürzung, 12,5 Tage bleiben. In 2028 sind es vier volle Monate (Januar bis April): 10 Tage Kürzung, 20 Tage bleiben.
Warum diese Zahlen? Die Mutter startet nach dem Mutterschutz und nimmt 12 Monate, deshalb endet die Elternzeit am 10. Mai 2028. Die Anmeldefrist liegt 7 Wochen vor Beginn, der Kündigungsschutz beginnt frühestens 8 Wochen davor.
Hinweise und Grenzen
Der Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine Beratung. Ob euer Arbeitgeber zustimmt und welche Leistungen ihr bekommen könnt, klärt am besten direkt mit ihm und der zuständigen Stelle.
Teilzeit in der Elternzeit ist bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erlaubt2, 5. Für eine Teilzeit beim bisherigen Arbeitgeber müsst ihr die Arbeitszeit spätestens drei Monate vorher anmelden; einen Anspruch gibt es, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat5. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können eine Verringerung aus betrieblichen Gründen ablehnen; die möglichen Gründe stehen im Gesetz und in Tarifverträgen5. Bei einem anderen Arbeitgeber oder bei selbstständiger Tätigkeit ist die Zustimmung des Arbeitgebers nötig2.
Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber; als finanzielle Unterstützung kann Elterngeld beantragt werden2. Beim Basiselterngeld sind monatlich zwischen 300 und 1.800 Euro möglich, beim ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro (Stand 2025)6; wie viel es wird, hängt unter anderem vom bisherigen Einkommen ab6. Eine Einschätzung dazu gibt der Elterngeld-Rechner.
Bei Adoption und Pflegekindern gelten Sonderregeln: Als Bezugspunkt dient das Datum der Aufnahme des Kindes in den Haushalt4. Den errechneten Geburtstermin, der als Eingabe dient, bestimmt der Geburtstermin-Rechner3; wer die Schwangerschaftswochen mitrechnen möchte, nutzt den SSW-Rechner. Einen Überblick über alle Hilfsmittel bietet Rechner für Familien.
Alle Angaben beziehen sich auf den Stand vom 12. Oktober 2026. Für einen guten Wiedereinstieg lohnt es sich, die Rückkehr schon während der Elternzeit mit dem Arbeitgeber zu besprechen und die Arbeitszeitverringerung rechtzeitig anzumelden5.
Elternzeit-Rechner für die Mutter
Für Mütter beginnt die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz, frühestens 8 Wochen nach der Geburt1, 3. Während der Mutterschutzfrist besteht in der Regel ein Beschäftigungsverbot: Sie startet in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt6.

Die Schutzfrist nach der Geburt zählt auf die drei Jahre Elternzeit mit und wird von ihnen abgezogen – bei 8 Wochen Mutterschutz also zwei Monate, nach zwölf Wochen entsprechend mehr3. Deshalb melden Mütter die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes an, oft schon in der ersten Woche nach der Geburt1, 7.
Der Rechner setzt als Beginn für die Mutter den Tag nach dem Mutterschutz an und rechnet von dort die gewählte Dauer. Ein eigenes Ende lässt sich eintragen, wenn ihr nur einen Teil der Zeit nehmt; der Rest kann in einem weiteren Abschnitt folgen1, 2.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Elternzeit?
Wann sollte man die Elternzeit beantragen?
Wann endet die Elternzeit?
Wie funktioniert der Elternzeitrechner?
Wie rechne ich meine Elternzeit aus?
Quellen
- Elternzeitrechner · Stand 27.05.2026
- Elternzeitrechner 2026 · Stand 10/2026
- Mutterschutzrechner: Mutterschutz & Elternzeit · Stand 23.12.2025
- Lebensmonatsrechner · abgerufen am 11.10.2026
- Wiedereinstieg während oder direkt nach der Elternzeit: Tipps und Links · Stand 04.10.2024
- Finanzielle Unterstützung rund um Schwangerschaft und Geburt · Stand 18.08.2025
- fampl Checkliste Organisatorisches nach Geburt · Stand 04/2025
- bzaek information schwangere Angestellte u ArbeitgeberInnen · abgerufen am 11.10.2026
Alle Seiten zu diesem Thema findet ihr in der Übersicht Rechner für Familien.
