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Mutterschutz-Rechner – einfach online berechnen

Redaktion Schnuller.deZuletzt aktualisiert 11 Min. LesezeitFachlich geprüft von Peter Winkel
Schwangere Frau ruht mit Tee und Decke auf dem Sofa, der Laptop ist zugeklappt

Mutterschutz-Rechner

Beginn und Ende der Schutzfristen, Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld.

Schutzfrist nach der Geburt

12 statt 8 Wochen bei Frühgeburt, Mehrlingen oder auf Antrag bei einer festgestellten Behinderung des Kindes.

Krankenversicherung

Beispiel

So sieht euer Ergebnis aus – Beispielwerte: errechneter Termin 15. März 2027, Netto 2.000 € im Monat. Tragt eure Angaben ein.

Mutterschutz beginnt1. Februar 2027Montag
Mutterschutz endet10. Mai 2027Montag
Schutzfrist vor der Geburt Schutzfrist nach der Geburt danach Kündigungsschutz
Letzter Tag vor dem Mutterschutz So, 31. Januar 2027Errechneter Termin Mo, 15. März 2027Schutzfrist vor der Geburt 6 Wochen42 TageSchutzfrist nach der Geburt 8 Wochen56 TageKalendertage insgesamt mit Geburtstag99 TageKündigungsschutz mindestens bis 4 Monate nach der Geburt bzw. Ende der SchutzfristDo, 15. Juli 2027
Durchschnittliches Netto je Kalendertag 65,22 €Mutterschaftsgeld der Krankenkasse höchstens 13 € am Tag1.287,00 €Zuschuss des Arbeitgebers 5.169,78 €Zusammen für den Mutterschutz 6.456,78 €

Euer Urlaub wird für die Zeit des Mutterschutzes nicht gekürzt; Resturlaub könnt ihr danach im laufenden oder im nächsten Jahr nehmen.

Kommt das Baby früher oder später, verschieben sich die Fristen – tragt dann den Geburtstag ein. Orientierung ohne Gewähr.

Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Der Mutterschutz-Rechner zeigt euch, wann eure Schutzfrist vor und nach der Geburt beginnt und endet. Er rechnet mit dem errechneten Geburtstermin aus dem Mutterpass und berücksichtigt auch den tatsächlichen Geburtstag eures Kindes. Aus eurem Monatsnetto schätzt er Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Die Werte sind eine Orientierung – maßgeblich sind das Gesetz und die Abrechnung eurer Krankenkasse.

Allgemeine Information – ersetzt keine ärztliche Beratung und keine Rechtsberatung.

Der Mutterschutz-Rechner rechnet aus, wann eure Schutzfristen liegen, wie viele Kalendertage sie umfassen und mit welchen Zahlungen ihr rechnen könnt; das Ergebnis lässt sich teilen oder drucken.

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So funktioniert der Mutterschutz-Rechner

Alles hängt am errechneten Entbindungstermin: Eure Frauenärztin, euer Frauenarzt oder eure Hebamme hält ihn in einer Bescheinigung fest1. Von diesem Tag aus zählt der Mutterschutz-Rechner 6 Wochen zurück – dort beginnt die Schutzfrist. Nach der Entbindung kommen 8 Wochen hinzu, sodass ihr in der Regel auf 14 Wochen kommt1.

Bei einer Frühgeburt, bei Zwillingen oder mehr Kindern und auf Antrag bei einem Kind mit festgestellter Behinderung dauert die Zeit nach der Geburt 12 Wochen statt 81, 5, 7. Die Frist vor der Geburt bleibt bei 6 Wochen, die Schutzzeit insgesamt wird also länger.

Kommt euer Kind früher als errechnet zur Welt, verlängert sich das Ende um die Tage, die ihr vorher nicht in Anspruch nehmen konntet; die Frist endet dann 8 Wochen nach dem errechneten Termin3, 5. Kommt es später, bleibt es bei 8 Wochen ab der Geburt1. Der Geburtstag selbst zählt nicht zur Frist, wird aber bezahlt3.

Auch bei einer Fehlgeburt sieht das Gesetz Schutzfristen vor: ab der 13. Schwangerschaftswoche 2 Wochen, ab der 17. Woche 6 Wochen, ab der 20. Woche 8 Wochen1. Dafür gebt ihr im Rechner Datum und Schwangerschaftswoche an. Eine andere Darstellung ordnet die Fehlgeburt rechtlich nicht als Entbindung ein und geht deshalb von keinen Mutterschutzfristen aus4. Wenn ihr eure Schwangerschaftswoche bestimmen möchtet, hilft euch der SSW-Rechner.

Schwangere Frau plant mit Kalender und Mutterschutz-Rechner die Mutterschutzfristen rund um den Geburtstermin.

Kündigen darf euch niemand: Das Verbot gilt während der Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist, mindestens aber 4 Monate nach der Entbindung6. Es greift, sobald euer Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß5. Nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche bleibt der Kündigungsschutz ebenfalls 4 Monate lang bestehen6.

Erhaltet ihr eine Kündigung, ohne dass euer Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste, könnt ihr ihm die Schwangerschaft noch innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen – der Kündigungsschutz greift dann trotzdem4, 5, 6. Ganz ausgeschlossen ist eine Kündigung dennoch nicht: In besonderen Fällen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, kann die zuständige Behörde sie für zulässig erklären4, 6.

Für die Zeit danach lohnt der Blick auf die Elternzeit: Beide Elternteile können pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, die spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag endet; bei der Mutter wird die Schutzzeit nach der Geburt angerechnet, sodass Mutterschutz und Elternzeit zusammen 3 Jahre ergeben1, 9. Soll die Elternzeit direkt anschließen, meldet sie spätestens 7 Wochen vor dem Ende des Mutterschutzes an7. Wie sich die Zeit aufteilen lässt, rechnet der Elternzeit-Rechner.

Während der Elternzeit seid ihr ebenfalls vor einer Kündigung geschützt1. Wollt ihr nach dem 3. Geburtstag noch Elternzeit nehmen, sind höchstens 24 Monate möglich – bei Geburten vor dem 1. Juli 2015 nur zwölf1, 9.

Für die finanzielle Planung nach der Geburt gibt es den Elterngeld-Rechner: Das Basiselterngeld liegt je nach Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat, das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro (Stand 2025)5.

Basiselterngeld steht beiden Eltern zusammen 14 Monate zu; ElterngeldPlus lässt sich doppelt so lange beziehen und ist in der Regel halb so hoch5. Während der Elternzeit dürft ihr in Teilzeit arbeiten – erlaubt sind im Monatsdurchschnitt höchstens 32 Wochenstunden8. Danach habt ihr das Recht, an euren alten oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren8.

Das Mutterschutzgesetz schützt euch in jedem Arbeitsverhältnis: Auch Auszubildende, Hausangestellte und Arbeitnehmerinnen in der Probezeit fallen darunter; für Studentinnen und Schülerinnen gelten Besonderheiten1, 4, 5.

Am Arbeitsplatz gelten weitere Regeln: Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr, Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Mehrarbeit sind grundsätzlich verboten – es sei denn, ihr wünscht es ausdrücklich4, 5. Regelmäßiges schweres Heben und der Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen sind ebenfalls nicht erlaubt5. Müsst ihr bei der Arbeit viel stehen oder gehen, muss euer Arbeitgeber Sitzgelegenheiten zum Ausruhen bereitstellen4.

Teilt eurem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Termin möglichst früh mit, damit er die Schutzvorschriften umsetzen kann; für den Arbeitgeberzuschuss braucht er eine Kopie der Bescheinigung über den Entbindungstermin2.

Beispielrechnung

Ein Beispiel mit dem errechneten Termin 15. März 2027, einem Monatsnetto von 2.000 Euro und gesetzlicher Krankenversicherung zeigt, welche Werte der Mutterschutz-Rechner ausgibt.

Hinweise und Grenzen

Der Rechner arbeitet mit dem errechneten Termin und dem tatsächlichen Geburtstag. Ob euer Kind als Frühgeburt gilt, bestätigt ein ärztliches Zeugnis, etwa bei einem Geburtsgewicht unter 2.500 g4. Die verlängerte Frist tritt nicht automatisch ein: Informiert euren Arbeitgeber und eure Krankenkasse darüber; nötig ist eine ärztliche Bescheinigung, die innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt ausgestellt sein muss1.

Nach der Geburt braucht eure Krankenkasse für das Mutterschaftsgeld zusätzlich eine Geburtsbescheinigung, oft reicht die Geburtsurkunde1. Werdet ihr während der Elternzeit erneut schwanger, könnt ihr sie ohne Zustimmung eures Arbeitgebers vorzeitig beenden, um die Schutzfristen zu nutzen6.

Beim Geld bleibt das Ergebnis eine Schätzung aus dem Monatsnetto. Verbindlich ist am Ende die Abrechnung eurer Krankenkasse.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann nur ärztlich festgestellt werden, zum Beispiel bei einer Risikoschwangerschaft oder wenn eine Frühgeburt droht4. Ob an eurem Arbeitsplatz eine Gefährdung besteht, beurteilt euer Arbeitgeber; findet er keine zumutbare Alternative, darf er euch nicht beschäftigen4, 5.

Zusammengelegte Babysachen und ein Notizbuch neben einem Stillkissen

Ein Beschäftigungsverbot kann auch nach der Entbindung bestehen: Bis zu sechs Monate nach der Geburt ist ein teilweises Verbot möglich, wenn gesundheitliche Beschwerden mit der Geburt zusammenhängen; dafür ist ein Attest nötig4. Bei einer Totgeburt gelten die Schutzfristen nach der Geburt; war sie zugleich eine Frühgeburt, sind es zwölf Wochen4.

Der Schutz endet nicht mit dem Mutterschutz: Wenn ihr danach wieder arbeitet und stillt, greift das Mutterschutzgesetz erneut, und in den ersten 12 Monaten nach der Geburt habt ihr Anspruch auf Stillpausen6, 7.

Stillpausen stehen euch mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde zu; bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit sind es zweimal 45 Minuten, und gibt es keine geeignete Stillmöglichkeit, einmalig 90 Minuten4. Ein Verdienstausfall darf dadurch nicht entstehen, nachgearbeitet werden müssen die Pausen nicht4.

Fragen zur Anwendung des Mutterschutzgesetzes beantworten in der Regel die Gewerbeaufsichts- oder Arbeitsschutzämter4. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; den Stand der Angaben findet ihr am Ende der Seite.

Weitere Werkzeuge für Familien findet ihr in der Übersicht Rechner für Familien.

Urlaubsanspruch im Mutterschutz-Rechner

Der Mutterschutz schmälert euren Urlaub nicht: Zeiten des Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbots gelten als Beschäftigungszeiten, und eure Urlaubsansprüche entstehen wie an gearbeiteten Tagen1, 6.

Habt ihr vor Beginn der Schutzfrist nicht den vollen Urlaub bekommen, könnt ihr den Rest danach im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen; Resturlaub verfällt nicht1, 6.

In der Elternzeit kann sich der Anspruch dagegen verringern: Für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit darf der Urlaub um ein Zwölftel gekürzt werden. Für Zeiten eines Beschäftigungsverbots gilt diese Kürzung nicht6.

Eine Zahl für eure Urlaubstage gibt der Mutterschutz-Rechner nicht aus. Notiert euren Resturlaub am besten vor dem Mutterschutz und klärt mit eurer Personalabteilung, wann ihr die Tage nehmen möchtet.

Beginn des Mutterschutzes im Rechner

Für den Beginn braucht der Rechner das Zeugnis eurer Ärztin, eures Arztes oder eurer Hebamme über den mutmaßlichen Tag der Geburt3. Ein einmal ermittelter Beginn bleibt stehen, auch wenn sich der Termin später als falsch erweist; neu berechnet wird er nur, wenn ein neues Zeugnis einen abweichenden Entbindungstag nennt3.

Euer letzter Arbeitstag liegt in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtsdatum, also am Tag vor dem Beginn der Frist. Bei einem Termin am 21.09. beginnt die Schutzfrist am 10.08., letzter Arbeitstag ist der 09.08.1. Nehmt ihr vorher noch Resturlaub oder baut Überstunden ab, rückt der letzte Arbeitstag weiter nach vorn, der Beginn der Frist bleibt gleich1.

Vor der Geburt dürft ihr auf ausdrücklichen eigenen Wunsch weiterarbeiten und diesen Entschluss jederzeit widerrufen1, 4. Nach der Entbindung ist eine Beschäftigung dagegen ausgeschlossen4.

Gehalt im Mutterschutz-Rechner

Seid ihr gesetzlich krankenversichert, gibt es in der Regel Mutterschaftsgeld von eurer Krankenkasse, höchstens 13 Euro je Kalendertag4. Euer Arbeitgeber stockt den Unterschied zu eurem durchschnittlichen Netto auf; liegt euer Nettolohn über 13 Euro pro Tag – das entspricht 390 Euro im Monat –, ist er zu diesem Zuschuss verpflichtet4.

Seid ihr privat versichert oder familienversichert, kommt das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung und beträgt insgesamt höchstens 210 Euro4, 5. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei4.

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld könnt ihr als privat oder familienversicherte Angestellte direkt online beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen5. Seid ihr arbeitslos gemeldet, entspricht das Mutterschaftsgeld dem Arbeitslosengeld, das ihr vor Beginn der Schutzfrist bezogen habt4.

Dürft ihr wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten, bekommt ihr Mutterschutzlohn: Er entspricht mindestens dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schwangerschaft – bei kürzerer Beschäftigungsdauer zählt dieser kürzere Zeitraum6. Der Mutterschutzlohn ist steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt6.

Der Rechner schätzt aus eurem Monatsnetto einen Tagessatz und zeigt Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und die Summe. Einmalige Zahlungen, Tantiemen oder Zulagen, die einen Aufwand ersetzen, stecken in dieser Schätzung nicht6.

Den Antrag stellt ihr mit der Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin bei eurer Krankenkasse. Für den Zeitpunkt nennt eine Übersicht spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin5, eine andere frühestens sieben Wochen vorher4; fragt im Zweifel direkt bei eurer Krankenkasse nach.

Häufige Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz mit dem Rechner?
Der Rechner setzt den Beginn der Schutzfrist auf 6 Wochen vor den errechneten Termin und zeigt euch den genauen Tag samt Wochentag1. Nur etwa 4 Prozent der Kinder kommen an diesem errechneten Datum zur Welt, deshalb verschiebt sich vor allem das Ende der Frist1. Gebt im Rechner den Termin aus eurem Mutterpass ein, dann steht der früheste Beginn fest.
Wie viel Geld bekomme ich im Mutterschutz mit dem Rechner?
Bei gesetzlicher Versicherung zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld, euer Arbeitgeber stockt den Rest bis zur Höhe eures bisherigen Netto auf – so kommt in der Regel euer gewohntes Gehalt zusammen5. Wie viel das ist, schätzt der Rechner aus eurem Monatsnetto; die Zahlen zu Mutterschaftsgeld und Zuschuss stehen im Ergebnis. Verbindlich bleibt die Abrechnung der Krankenkasse.
Wann endet mein Mutterschutz mit dem Rechner?
Das Ende hängt am tatsächlichen Geburtstag. Der Rechner rechnet 8 Wochen nach der Entbindung, bei Frühgeburt, Mehrlingen oder mit Antrag bei einer Behinderung 12 Wochen1. Tragt den tatsächlichen Geburtstag ein, dann zeigt er das genaue Datum. Kam euer Kind früher, kommen die Tage hinzu, die vor dem errechneten Termin gefehlt haben3.
Was ist Mutterschutz?
Mutterschutz ist der gesetzliche Schutz für schwangere und stillende Beschäftigte. Er umfasst den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, einen besonderen Kündigungsschutz, das Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt sowie Mutterschaftsleistungen während dieser Zeit5. Er gilt unabhängig von der Art der Beschäftigung, also auch in Teilzeit, bei geringfügiger Beschäftigung oder im Praktikum; Selbstständige und Hausfrauen fallen nicht darunter1, 4, 5.
Wie wird der Mutterschutz berechnet?
Die Berechnung verbindet drei Schritte: Aus dem errechneten Entbindungstermin leitet der Rechner den Beginn der Frist ab, aus dem tatsächlichen Geburtstag das Ende und aus dem Monatsnetto eine Schätzung von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Grundlage ist immer die Bescheinigung über den mutmaßlichen Geburtstag3. Fehlgeburten rechnet er über Schwangerschaftswoche und Datum; Urlaubstage zählt er nicht mit.

Quellen

  1. Mutterschutzrechner: Mutterschutz & Elternzeit · Stand 23.12.2025
  2. Mutterschutzrechner 2026 · Stand 10/2026
  3. Unser Mutterschutzrechner · Stand 27.11.2025
  4. Mutterschutzrechner · abgerufen am 11.10.2026
  5. Finanzielle Unterstützung rund um Schwangerschaft und Geburt · Stand 18.08.2025
  6. Informationen für schwangere Angestellte und ArbeitgeberInnen · abgerufen am 11.10.2026
  7. Checkliste: Organisatorisches nach der Geburt · Stand 04/2025
  8. Wiedereinstieg während oder direkt nach der Elternzeit: Tipps und Links · Stand 04.10.2024
  9. Wie kann ich die Dauer der Elternzeit berechnen? · abgerufen am 11.10.2026
Fachliche PrüfungPeter WinkelBerater für Familienleistungen · Diplom-Sozialarbeiter (FH)Fachlich geprüft am von Peter Winkel
TextRedaktion Schnuller.deZuletzt aktualisiert am

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